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Baubegleitende Qualitätskontrolle (Neubauüberwachung)

Baubegleitende Qualitätskontrolle (Neubauüberwachung)

Welche Aufgaben hat die baubegleitende Qualitätskontrolle ?

Die baubegleitende Qualitätskontrolle dient dazu, ein Bauvorhaben von der Planung bis zur Übergabe an den Bauherren, auf Übereinstimmung mit der vertraglich zu erbringenden Leistung und Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, zu überwachen.

Das Baugeschehen verändert sich ständig, vom Planer (Architekten oder Ingenieur) hin zu Bauträgern oder Bauunternehmen und Fertighaus-herstellern.

Es werden komplexe Bauleistungen angeboten, deren funktionale Beschreibung sehr häufig den Bauherrn bzw. Käufer überfordert. Eine funktionale Baubeschreibung lässt, im Gegensatz zu einer detaillierten und gewerkeweisen Leistungsbeschreibung, einen großen Interpretationsspielraum, wie die Bauleistung eigentlich ausgeführt werden soll.

Folgendes Beispiel einer Baubeschreibung für ein Einfamilienhaus ist  nicht unüblich:

    Beton- und Stahlbetonarbeiten
    Die Stahlbetonarbeiten werden in Ortbeton oder / und Fertigteilbauweise ausgeführt. Decken und Treppen usw. werden in Stahlbeton entsprechend den statischen Erfordernissen hergestellt. Es sind alle gültigen DIN-Normen einzuhalten.

Auch diese Variante wird häufig verwendet:

    Estricharbeiten
    Schwimmender Estrich unter Einhaltung der Schall- und Wärmeschutz-bestimmungen.
    Aufbau: Ausgleichsschüttung (soweit erforderlich Wärme- und Tritt-schalldämmung).
    Zement- und / oder Anhydritestrich einschließlich eventuell erforderlicher Bewehrung.
    Gesamtstärke des Bodenaufbaues, je nach Endbelag 100 - 120 mm.

Kommen Ihnen diese Texte bekannt vor?

Mit diesen oder ähnlichen, allgemein gehaltenen Formulierungen in einer Baubeschreibung, wird bereits die Grundlage für spätere Streitigkeiten über die vertraglich vereinbarte Bauleistung gelegt.

Der Bauherr muss durch die Baubeschreibung umfassend über das Bauvorhaben informiert werden.

  1. Welche Leistung schuldet der Bauträger bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens?

  2. Welche Normen sind einzuhalten? Entsprechen die angewendeten Normen überhaupt den allgemein anerkannten Regeln der Technik?

  3. Welche Qualität muss erbracht werden? Welche Beschaffenheit müssen die einzelnen Bauteile aufweisen?

  4. Welche Unregelmäßigkeiten, z.B. in der Oberfläche des Fassadenputzes oder des Fußbodens, sind zu tolerieren?

Diese Fragen werden durch die aufgeführten Beispiele der Baube-schreibung für ein Einfamilienhaus gar nicht oder nur unzureichend beantwortet.

Viele private Bauherren haben Bedenken, ob die Bauausführung fach-gerecht ist und auch den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Diese Bedenken können wir ausräumen.

Mit der baubegleitenden Qualitätskontrolle erwerben Sie ein wirksames Instrument, dass Ihnen zuverlässig hilft eine fachgerechte und mängelfreie Bauausführung für Ihr Geld zu erhalten.

Für jede baubegleitende Qualitätskontrolle ist ein Maßnahmenkatalog zu erarbeiten. Abhänig von der Art und der Größe der Baustelle werden die zu kontrollierenden Bereiche nach Gewerken, Bauteilen oder Geschossen festgelegt.

Die baubegleitende Quatitätskontrolle eines Neubaues orientiert sich an den auszuführenden Gewerken. Sie ist in mindestens 5 Abschnitte mit Ortsterminen und der entsprechender Dokumentation gegliedert.

  1. Überprüfung von Plänen und Baubeschreibung
  2. Überprüfung der Bauleistung vor der Baugrubenverfüllung
  3. Überprüfung der Bauleistung vor der Rohbauabnahme bzw. dem Beginn der Ausbauarbeiten
  4. Überprüfung der Bauleistung vor den Fliesen- und Malerarbeiten
  5. Überprüfung der Bauleistung ca. 2 Wochen vor dem Termin der Endabnahme

Es können bei der baubegleitende Qualitätskontrolle auch nur einzelne Punkte vereinbart werden, die überprüft werden sollen, beispielsweise:

  • Betonieren des Betonfundamentes und der Fundamentplatte oder

  • Abdichtung der Wände gegen aufsteigende Feuchtigkeit oder

  • Mauerwerk der Wände des Kellergeschosses oder

  • Betonieren der Decke über dem Kellergeschoss oder

  • Ausführung der Bauwerksabdichtung oder

  • Mauerwerk der Wände des Erdgeschosses

Die Prüfung der auszuführenden Bauleistungen muss deshalb immer ganz konkret auf das Objekt abgestimmt werden. Nur so kann der Bauherr auch die Leistung erhalten, die Ihm vertraglich zugesichert worden ist – eine mangelfreie Bauqualität.

Der Bauherr hat einen Anspruch auf die Qualität, die ihm bei der Auftragserteilung versprochen wurde. Dies gilt sowohl für die Planung als auch für die Ausführung. Um mögliche Abweichungen bei der Ausführung  festzustellen, wird die baubegleitende Qualitätskontrolle durch uns in unregelmäßigen Zeitabständen auf der Baustelle durchgeführt.

Von der baubegleitenden Qualitätskontrolle haben Bauherr und Bauträger gleichermaßen Vorteile.

Der Bauherr

  • kann sicher sein, dass die Bauleistungen vertragsgerecht ausgeführt werden und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

  • hat einen kompetenten und unabhängigen Sachverständigen an seiner Seite.

  • erhöht damit die Lebensdauer und den Wert seiner Immobilie.

  • vermeidet zusätzliche Sanierungskosten zur Mängelbeseitigung.

  • erspart sich zeitraubende Diskusionen, die häufig ergebnislos enden.

Der Bauträger oder Bauunternehmer 

  • erhöht durch die baubegleitende Qualitätskontrolle die Ausführungsqualität seiner Bauleistungen.

  • gewinnt zufriedene Kunden, die ihm neue Kunden ohne kostenintensive Marketingmaßnahmen zuführen.

  • dokumentiert gegenüber potentiellen Kunden sein Bestreben zu hoher Ausführungsqualität.

  • erhält durch die baubegleitende Qualitätskontrolle eine zusätzliche Kontrolle seiner Leistungen.

  • findet einen Partner, der nicht nur Fehler aufzeigt, sondern auch mit seiner Erfahrung und seinem Sachverstand mögliche Problemlösungen anregen und bewerten kann.

  • mindert sein Gewährleistungsrisiko und sichert so die Effektivität seines Unternehmens.

Der Sachverständige kann bei Streitigkeiten zwischen dem Bauherren und dem Bauträger oder Bauunternehmer schlichten und dadurch langwierige, kostspielige Auseinandersetzungen vermeiden helfen.

Nach Abschluss der Bauarbeiten findet die Endabnahme statt. Sie hat eine besondere Bedeutung, da die vorbehaltlose Übernahme der Bau-leistungen bei der Endabnahme ein späteres Verlangen auf Nach-besserung ausschliesst, lediglich Ansprüche aus Gewährleistung müssen dann noch durch den Bauträger oder Bauunternehmer anerkannt werden.

Wenn Sie Fragen zur Abnahme haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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