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Wohnflächenüberprüfung

Die Wohnflächenberechnung ist regelmäßig Anlass für Diskusionen zwischen Mietern und Vermietern bzw. Eigentümern, die nicht selten bei Gericht enden.

Der Grund dafür ist, dass es keine einheitliche Regelung zur Berechnung der Wohnfläche gibt.

Folgende Berechnungsgrundlagen sind zur Zeit vorhanden:

  • Berechnung der Wohnfläche nach der II. Berechnungsverordnung
  • Berechnung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung
  • Berechnung der Wohnfläche nach DIN 283/277

Es sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.

So ist beispielsweise die DIN 283 im Jahr 1983 durch die                              II. Berechnungsverordnung ersetzt worden, kann aber grundsätzlich auch heute noch angewandt werden.

Außerdem sollte bei einer Überprüfung der Wohnfläche immer die Regelung Anwendung finden, die ursprünglich maßgeblich war.             Doch das ist auch nur bedingt zutreffend.

Ist zum Beispiel bei einen Wohngebäude, das vor dem 31. Dezember 2003 errichtet worden ist, die Wohnfläche nach der II. Berechnungsverordnung berechnet worden und es wurden nach dem 31. Dezember 2003 bauliche Veränderungen am Wohnraum vorgenommen, sind die Vorschriften der Wohnflächenverordnung vom  25. November 2003 anzuwenden.

Ein weiteres Beispiel ist der Umstand, dass die DIN 277 keine Definition der Wohnfläche enthält, sondern den allgemeiner gehaltenen Begriff der Nutzfläche verwendet.

Auch das Bauordnungsrecht und die Baustatik können Einfluss auf die Berechnung der Wohnfläche haben.

Um der möglichen Prozessflut vorzubeugen, werden Abweichungen von weniger als 10 % bei der Wohnflächenermittlung als nicht gravierend erachtet und bleiben meistens unbeachtet.

Wie unschwer zu erkennen ist, sollte auch bei der Überprüfung der Wohnflächenberechnung ein Sachverständiger eingeschaltet werden.

Sprechen Sie uns an, wir kennen uns aus.

 

 

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